1. definition
1.1"„meldung einer verletzung“ in diesen regeln bezieht sich auf die zuccn des beschwerdeführers, dass die im internet verkauften waren oder bereitgestellten dienstleistungen oder die für den verkauf von waren oder die erbringung von dienstleistungen angezeigten produktinformationen seine geistigen eigentumsrechte, d. h. patentrechte, markenrechte, verletzen könnten. urheberrechte usw. schützen und maßnahmen zur wahrung der eigenen berechtigten rechte und interessen einleiten.
1.2ein „beschwerdeführer“ in diesen regeln bezieht sich auf eine person, die eine beschwerde beim zuccn einreicht, eine natürliche person, eine juristische person oder eine andere organisation, die eine beschwerde zum schutz der rechte einreicht.
1.3"„beklagter“ bezieht sich in diesen regeln auf den beschwerdeführer, der glaubt und eindeutig identifiziert, dass zuccn-drittanbieter waren verkaufen oder dienstleistungen erbringen, die ihre geistigen eigentumsrechte verletzen.
1.4der beschwerdeführer sollte maßnahmen zum schutz der rechte gemäß den anforderungen der regeln durchführen. wer geistige eigentumsrechte missbraucht, um böswillige beschwerden einzureichen und konkurrenten auszuschließen, steht im verdacht, unlauteren wettbewerb zu begehen, und muss strafrechtlich zur verantwortung gezogen werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die haftung für doppelten schadensersatz) im einklang mit dem gesetz. dies führt dazu, dass zuccn verluste verursacht. zuccn behält sich das recht vor, eine rechtliche haftung einzuleiten.
2. beschwerdebearbeitungsprozess
2.1qualifikationen des beschwerdeführers
2.1.1inhaber geistiger eigentumsrechte und deren interessenten (im folgenden zusammenfassend „rechteinhaber“ genannt) die qualifikation haben, sich zu beschweren.
2.1.1.1“"„intellectual property owner“ ist die sammelbezeichnung für den ausschließlichen rechteinhaber einer eingetragenen marke, patentinhaber und urheberrechtsinhaber.
2.1.1.2“"„stakeholder“ bezieht sich auf den lizenznehmer des nutzungsvertrags für geistiges eigentum. der lizenznehmer des lizenzvertrags für die ausschließliche nutzung kann unabhängig klagen; der lizenznehmer des lizenzvertrags für die ausschließliche nutzung kann gemeinsam mit dem eigentümer des geistigen eigentums oder vor dem eigentümer des geistigen eigentums beschwerde einlegen. wenn sie wenn sie sich nicht beschweren möchten, können sie selbst eine beschwerde einreichen.
2.1.1.3rechteinhaber können selbst beschwerden einreichen oder einen beauftragten mit der einreichung von beschwerden beauftragen.
2.2überprüfungsprozess des formblatts für verstöße
2.2.1 der beschwerdeführer sollte bei zuccn sein. die plattform zum schutz des geistigen eigentums sendet eine verletzungsmitteilung. der link zur beschwerde lautet: [ http://zuccn.com/. ....................】。
2.2.2 die vom beschwerdeführer übermittelte verstoßmitteilung sollte folgendes enthalten:
(1) materialien zum identitätsnachweis:
handelt es sich um ein unternehmen, muss es einen gewerbeschein und eine vollmacht der verantwortlichen person sowie gültige kontaktinformationen und adresse vorlegen; handelt es sich um eine natürliche person, muss sie eine gescannte kopie des personalausweises sowie gültige kontaktinformationen und adresse vorlegen.
wird ein bevollmächtigter mit der geltendmachung einer beschwerde beauftragt, muss der beauftragte einen identitätsnachweis des beauftragten sowie eine vollmacht des rechteinhabers vorlegen. die vollmacht sollte relevante inhalte enthalten, wie z. b. die ausdrückliche ermächtigung des bevollmächtigten durch den rechteinhaber, beschwerden über den schutz geistiger eigentumsrechte einzureichen, und mit dem offiziellen siegel oder der unterschrift des rechteinhabers versehen sein. .
wenn die beschwerde von einer interessierten partei eingereicht wird, müssen materialien vorgelegt werden, die die identität der interessierten partei belegen können.
(2) eigentumsnachweis:
dazu gehören patentzertifikate, markenzertifikate, gescannte kopien der ursprünglichen urheberrechtsregistrierungszertifikate, originalbilder gestohlener bilder und andere unterstützende materialien.
(3) grundlegende materialien, die einen verstoß beweisen:
materialien, von denen der beschwerdeführer glaubt, dass sie den verstoß beweisen können. die materialien müssen den konkreten inhalt und die gründe für die angebliche verletzung der oben genannten rechte an geistigem eigentum klar angeben und die ansprüche darlegen.
1、bei beschwerden, die patentrechte betreffen, muss ein „patentverletzungsvergleichsbericht“ eingereicht werden. bei beschwerden, die gebrauchsmuster- und geschmacksmusterrechte betreffen, muss ein „patentrechtsbewertungsbericht“ eingereicht werden.
2、gültige gerichtsurteile, verwaltungsbescheide und andere belege im zusammenhang mit dem mutmaßlichen verletzungsgegenstand (wenn überhaupt); beauftragen sie ein unterstützungszentrum für den schutz von rechten des geistigen eigentums oder eine vermittlungsagentur für geistiges eigentum mit der abgabe einer beratenden stellungnahme zur feststellung einer patentverletzung (wenn überhaupt).
(4) der name des produkts oder der dienstleistung und der spezifische internetlink, dessen löschung oder sperrung beantragt wurde.
2.2.3der beschwerdeführer ist für die authentizität, rechtmäßigkeit und richtigkeit der beschwerdematerialien und mitteilungen verantwortlich. die vom beschwerdeführer eingereichten identitätsdokumente sollten klar und vollständig sein. bei den eingereichten eigentumsinformationsdokumenten sollte es sich um gescannte kopien der originaleigentumsurkunden handeln. jedes dokument sollte vom beschwerdeführer unterzeichnet werden (der beschwerdeführer ist eine natürliche person) oder mit reklamationsstempel versehen. offizielles siegel (der beschwerdeführer ist eine juristische person oder eine andere organisation).
2.2.4nachdem zuccn die vertragsverletzungsmitteilung von der beschwerdeführenden partei erhalten hat, wird die formelle überprüfung innerhalb von 2–6 werktagen abgeschlossen sein. bei verstoßmitteilungen, die die formelle prüfung bestehen, wird der beschwerdeführer darüber benachrichtigt, dass er die formelle prüfung bestanden hat und in die inhaltsprüfung einsteigt. bei verstoßmeldungen, die die formelle prüfung nicht bestanden haben, wird der beschwerdeführer über die beschwerde informiert. die person lehnt den verstoßhinweis ab.
2.3inhaltsüberprüfungsprozess für verstoßmeldungen
2.3.1 nach eintritt in den inhaltsüberprüfungsprozess der verletzungsmeldung wird die meldung überprüft, um festzustellen, ob sie vorläufige beweise für eine verletzung enthält, d. h. die qualifikation des beschwerdeführers, die echtheit der beschwerdematerialien, die korrelation zwischen den beschwerderechten und der gegenstand der beschwerde usw.
2.3.2 während des inhaltsüberprüfungsprozesses hat die behörde das recht, abhängig von den konkreten umständen zu entscheiden, ob sie vom beklagten die bereitstellung von informationen und materialien im zusammenhang mit dem gegenstand der beschwerde verlangen soll, um zuccn die feststellung der berechtigung des verstoßes zu erleichtern benachrichtigung.
2.3.3 zuccn hat das recht, die gültigkeit der vertragsverletzungsmitteilung auf der grundlage der beschwerdemitteilung und der vom beklagten bereitgestellten informationen und materialien zum gegenstand der beschwerde zu überprüfen und die inhaltsprüfung innerhalb von 7 bis 15 werktagen abzuschließen unter besonderen umständen verlängert.
2.3.4bei verstoßmeldungen, die die inhaltsprüfung bestehen, werden zuccn notwendige maßnahmen wie löschung, sperrung und sperrung von links gegen den gegenstand der beschwerde ergriffen; bei verstoßmeldungen, bei denen die inhaltsprüfung fehlschlägt, wird der beschwerdeführer aufgefordert, die verstoßmeldung abzulehnen.
2.4 prozess nach ergreifung von maßnahmen
2.4.1 zuccn wird die verletzungsmitteilung, die die inhaltsprüfung bestanden hat, an den beklagten weitergeleitet, der innerhalb von 2–5 werktagen eine erklärung zur nichtverletzung abgeben kann. die nichtverstoßerklärung sollte vorläufige beweise dafür enthalten, dass kein verstoß vorliegt.
2.4.2 wenn der beklagte innerhalb von 2 bis 5 arbeitstagen eine erklärung zur nichtverletzung vorlegt, wird zuccn die erklärung zur nichtverletzung an den beschwerdeführer weitergeleitet und darüber informiert, dass der beschwerdeführer bei den zuständigen behörden beschwerde einlegen oder beim volksgericht klage einreichen kann. die weiterleitung einer erklärung von zuccn, dass kein verstoß vorliegt, an den beschwerdeführer bedeutet nicht, dass zuccn anerkennt, dass die erklärung, dass kein verstoß vorliegt, einen anscheinsbeweis dafür enthält, dass kein verstoß vorliegt.
2.4.3 wenn der beschwerdeführer innerhalb von fünfzehn tagen nach erhalt der nichtverletzungserklärung bei der zuständigen behörde eine beschwerde einreicht oder eine klage einreicht, sollte er eine gescannte kopie der beschwerde oder klagemitteilung an das zuccn-system zum schutz des geistigen eigentums senden.
2.4.4zuccn hat das recht, entscheidungen auf der grundlage relevanter umstände zu treffen, beispielsweise zur beilegung von streitigkeiten zwischen den beiden parteien. zuccn ob die getroffenen maßnahmen beendet oder geändert werden sollen.
2.5rücknahme der beschwerde
2.5.1der beschwerdeführer kann die beschwerde freiwillig zurückziehen.
2.5.2zuccn während des überprüfungsprozesses kann vom beschwerdeführer verlangt werden, auf kommentare zu antworten oder je nach bestimmten umständen zusätzliche materialien einzureichen. der beschwerdeführer muss zuccn, wenn die beschwerde nicht innerhalb einer angemessenen frist beantwortet wird, gilt die beschwerde als zurückgezogen.
2.5.3wenn der beschwerdeführer die beschwerde freiwillig zurückzieht oder davon ausgegangen wird, dass er die beschwerde zurückgezogen hat, wird davon ausgegangen, dass er die beschwerde von anfang an aufgegeben hat. zuccn es liegen hinreichende anhaltspunkte dafür vor, dass der ursprünglich gerügte angebliche verstoß nicht von anfang an vorlag.
2.6 öffentliche bekanntmachung der bearbeitung von verstoßmeldungen
das unternehmen zuccn hat das recht, erhaltene mitteilungen, stellungnahmen und verarbeitungsergebnisse von schutzrechtsverletzungen gemäß den gesetzlichen bestimmungen zu veröffentlichen. sowohl der beschwerdeführer als auch der beklagte sind sich dessen bewusst und haben keine einwände.
3. verpflichtungen des beschwerdeführers und des beklagten
3.1sowohl der beschwerdeführer als auch der beklagte garantieren die authentizität, rechtmäßigkeit und richtigkeit der bereitgestellten informationen. alle konsequenzen und verantwortlichkeiten, die sich aus den unwahren angaben des beschwerdeführers und des beklagten ergeben, sind jeweils für sich selbst zu tragen. zuccn-beschwerdeführer und beklagte, die falsche materialien bereitstellen, haben das recht, die erforderlichen maßnahmen zu ergreifen, wie z. b. die einschränkung von beschwerden und die sperrung von konten, und die partei, die falsche informationen bereitstellt, muss zuccn zum ersatz der dadurch erlittenen verluste haftbar machen.
3.2der beschwerdeführer und der beklagte haben zugegeben, dass zuccn das recht hat, die gültigkeit der verletzungsmitteilung selbst zu überprüfen und zu bestimmen, und zuccn hat das recht, zu entscheiden, ob einer partei die von der anderen partei während des überprüfungsprozesses bereitgestellten informationen zur verfügung gestellt werden sollen die verletzungsmitteilung auf der grundlage der anforderungen der überprüfung.
3.3der beschwerdeführer und der beklagte ermächtigen und vereinbaren zuccn zum zwecke der bearbeitung von beschwerden. die von beiden parteien bereitgestellten informationen und dokumente werden an eine maßgebliche externe berufsorganisation weitergeleitet, die bei der beurteilung und überprüfung der gültigkeit der vertragsverletzungsmitteilung behilflich ist.
3.4gemäß den gesetzlichen bestimmungen wurden zuccn die händlerinformationen veröffentlicht und der beschwerdeführer hat davon kenntnis. sofern gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, erkennt der beschwerdeführer daher an, dass zuccn keine verpflichtung besteht, informationen weiter an dritte weiterzugeben. der beschwerdeführer und der beklagte sind sich darüber im klaren, dass eine partei nicht verpflichtet ist, informationen über die andere partei oder dritte offenzulegen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
4. haftungsausschluss
4.1da die vom beschwerdeführer vorgelegten unterlagen unvollständig waren und nicht den gesetzlichen anforderungen entsprachen, konnte dem antrag nicht stattgegeben werden. wenn zuccn die gültigkeit der verletzungsmitteilung überprüft, wird davon ausgegangen, dass zuccn keine kenntnis von der beschwerde hat. zuccn lehnt jegliche direkte oder indirekte haftung ab, die sich daraus ergibt.
4.2der beschwerdeführer und der beklagte müssen gleichzeitig ausreichende unterstützende materialien für ihren beschwerdebearbeitungsprozess bereitstellen. für neue materialien, die zum zeitpunkt der beschwerde nicht bereitgestellt wurden, aber in späteren verwaltungs- oder gerichtsverfahren eingereicht werden, ist es dem beschwerdeführer, dem beklagten oder einem dritten nicht gestattet, sich auf eine unzureichende prüfung von vertragsverletzungsmitteilungen und -anträgen aufgrund von zuccn zu berufen direkte oder indirekte haftung.